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Wer sind wir?
Wir sind mehrere Mietervereine unterschiedlicher Größe, die sich zum Ziel gesetzt haben, Mieter und Pächter in ihren jeweiligen Verbreitungsgebieten zu vereinen und bei auftretenden Problemen zu beraten.
Um den Aufwand für die Verwaltung so gering wie möglich zu halten, den Einsatz für die Mitglieder jedoch effektiv leisten zu können, haben wir uns in einer Bürogemeinschaft zusammengeschlossen.
Was wir für Sie tun:
Wir sehen unsere Aufgabe darin, Mieter und Pächter in allen
Fragen des Wohnens zu beraten und zu vertreten. Das reicht von der
Beratung bis zur Erledigung Ihrer Korrespondenz mit Vermieter und
Behörden und bei einem Rechtsstreit auch zur Vertretung durch
Vertragsanwälte in einem Prozess.
Als Mitglied des Mietervereins sind Sie Kunde, und der ist für
unser sachkundiges Team absolut König. Unsere Rechtsberater
besitzen auf dem Gebiet des Mietrechts und der Wohnungspolitik ein
hohes Maß an Kompetenz und stellen diese in den Dienst der
Mitglieder.
Wenn Sie Fragen zu Ihrer Wohnung haben oder auch eine Auseinandersetzung
mit dem Haus- oder Wohnungseigentümer zu befürchten ist,
sollten Sie sich rechtzeitig beraten lassen. 98 Prozent aller Fälle
werden ohne Rechtsstreit gelöst.
Unsere Leistungen:
Mieterberatung vom ersten Tag der Mitgliedschaft an nach Voranmeldung:
Als Mieter brauchen Sie eine fachliche Auskunft bei Abschluss eines Mietvertrages, über Mietpreis, Wohngeld, Heiz- und Nebenkosten, Schönheitsreparaturen, Kündigung des Mietverhältnisses, Umzug, Hausordnung, Kaution, Wohnungsmängel, Eigenbedarfskündigung, Modernisierung, Verkauf Haus, Zwangsversteigerung, Fehlbelegungsabgabe und vieles mehr. Wir helfen Ihnen.
Mieterberatung ohne Wartefrist und ohne Voranmeldung:
Dienstags und donnerstags kann in der Hagener Geschäftsstelle
zwischen 9.30 und 12.00 Uhr ohne Voranmeldung eine Kurzberatung
erfolgen. Für komplizierte und umfangreiche Rechtsfälle
ist diese persönliche Kurzberatung jedoch nicht geeignet.
Beratung von selbstnutzenden Wohnungseigentümern, z. B. nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ohne Wartefrist:
Manche Mieter, die eine Eigentumswohnung kaufen und dort wohnen, sind der Meinung, damit wären alle Probleme für die Zukunft ausgeschlossen, so dass sich eine Mitgliedschaft im Mieterverein erübrige.
Nicht selten kommt es aber zu Meinungsverschiedenheiten zwischen
Miteigentümern wegen Verwalterabrechnungen, Instandhaltungsrücklagen,
Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Waschküche, Gartenanlagen
oder Anfechtung von Beschlüssen der Eigentümergemeinschaft.
Hier werden Sie im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft als selbstnutzender
Wohnungseigentümer durch unsere Vertragsanwälte beraten
und betreut.
Die Mitgliedschaft im Mieterverein umfasst nicht die Beratung und
Vertretung in Bausachen, was auch bei Rechtsschutzversicherungen
auf Grund von Ausschlüssen aus dem Versicherungsschutz der
Fall ist. Darüber hinaus ist die Beratung und Vertretung zur
Durchsetzung von Ansprüchen aus Kaufverträgen im Zusammenhang
mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung ausgeschlossen.
Kurzberatung am Telefon ohne Wartefrist:
Telefonische Kurzauskünfte sind montags bis freitags von 8.30 bis 9.15 Uhr unter der Rufnummer 0 23 31 / 2 04 36 - 0 möglich. Nennen Sie bitte Ihren Namen und halten Sie die Mitgliedsnummer sowie Mietunterlagen wie Mietvertrag oder Mieterhöhungsschreiben bereit.
Prozesskostenübernahme und Prozessvertretung:
Im Rahmen der von einer staatlichen Behörde genehmigten Richtlinie
zur Gewährung von Rechtsschutz übernehmen die der Bürogemeinschaft
angeschlossenen Mietervereine nach schriftlich gestelltem und von
der Geschäftsführung / Vorstand genehmigtem Antrag ohne
zusätzlichen Beitrag und ohne Selbstbeteiligung eventuell anfallende
Prozesskosten.
Diese Kostenübernahme (Anwaltsgebühren, Gerichtskosten,
Zeugengelder, Sachverständigenkosten) setzt voraus, dass die
Mitgliedschaft im Mieterverein mindestens drei Monate besteht und
der Rechtsfall erst nach diesem Zeitpunkt eingetreten ist.
Bei Abschluss einer Rechtsschutzversicherung (oft mit Selbstbeteiligung an den Prozesskosten) für Miet- und Privatsachen ist nicht immer gewährleistet, dass über die rein informative Rechtsberatung z. B. auch Streitigkeiten über Tierhaltung, Nebenkosten oder Mieterhöhung enthalten sind.
Eine Rechtsschutzversicherung mit weniger Leistung ist daher in der Regel teurer als der Mitgliedsbeitrag für Wohnungsmieter beim Mieterverein von 54,00 Euro/Jahr. Nach Ansicht der Mietervereine ist eine Rechtsschutzversicherung bei Mitgliedschaft im Mieterverein überflüssig, so dass Sie unter Umständen viel Geld sparen können. Über die Tochtergesellschaft der Mietervereine, die MVS GmbH, haben Sie die Möglichkeit, auch Rechtsschutzversicherungen ohne Mietrechtsschutz (Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz, Privat- und Berufs-Rechtsschutz sowie erweiterter Verkehrs-Rechtsschutz) zu einem günstigen Preis abzuschließen.
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